Vertragsbedingungen

  1. Leistungen der Schule: New Legacy Aarau
    Die Schule verpflichtet sich zur Ausführung von regelmässigen Unterrichtseinheiten. Geeigneten Mitgliedern wird die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen ermöglicht. Eine Lektion dauert 60-120 Minuten. Der Unterricht beschränkt sich auf die geleiteten Lektionen. Eine freie Nutzung
    der Trainingsfläche ist nur in Spezialfällen erlaubt und muss mit der Schulleitung abgesprochen werden.

  2. Preisänderungen
    Preisänderungen bleiben vorbehalten. Für Seminare, Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettkämpfen und ausserordentliche Unterrichtseinheiten – wie z.B. Gasttrainer – kann die Schulleitung einen zusätzlichen Beitrag verlangen, dieser ist im Voraus zu entrichten. Der Beitrag ist auch für die Ferienzeiten (Weihnachtsferien kein Unterricht, Sommerferien reduzierter Unterricht) geschuldet.
    Bei Abwesenheit des Mitglieds von über 4 Wochen, kann das Mitglied den Vertrag für diese Zeit sistieren, indem er die Schulleitung schriftlich informiert. Eine nachträgliche Sistierung ist nicht möglich. Als Gründe für eine Sistierung sind Ausfälle aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen (Arztzeugnis erforderlich) legitim. Alle anderen Sistierungen müssen mindestens 4 Wochen vor der Abwesenheit mit einem schriftlichen Gesuch begründet werden. Die Schulleitung teilt dem Mitglied bis spätestens 2 Wochen vor dieser Zeitspanne mit, ob das Gesuch angenommen wird.

  3. Unterricht
    Das Mitglied hat sich an die gültige Unterrichtsordnung zu halten. Es wird von jedem Mitglied erwartet, während des Unterrichtes seinen bestmöglichen Einsatz zu erbringen. Das Mitglied hat seine eigenen Trainingsutensilien mitzunehmen.

  4. Haftung
    Die Schule haftet nicht für:
    – Unfälle oder Erkrankungen des Mitglieds auch als Folge der Unterrichtseinheit
    – Verluste oder Beschädigungen persönlicher Gegenstände

  5. Vertragsperiode
    Diese Beitrittserklärung ist ab dem Zeitpunkt der Unterschrift für die entsprechende Beitragsperiode gültig. Wird er nicht 30 Tage vor Ablauf der Beitragsperiode schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um eine weitere Beitragsperiode. Der Austritt wird wirksam, sobald sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem New Legacy Aarau erfüllt sind. Bei der ersten Mahnung wird eine Gebühr von 20 CHF erhoben. Danach wird die Rechnung an das zuständige Inkassobüro weitergeleitet. Kann ein Mitglied das Trainingsangebot nicht mehr nutzen, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des geleisteten Mitgliederbeitrages. Eine ordentliche Kündigung ist in jedem Falle schriftlich einzureichen.

  6. Mitgliedschaft
    Die Mitgliedschaft im New Legacy Aarau ermächtigt das Mitglied nicht, das Logo oder deren Schriftzüge des New Legacy Aarau öffentlich zu verwenden. Jegliche Verwendung des Logos oder deren Schriftzüge (z.B. auf sozialen Internetplattformen) muss mit der Schulleitung abgesprochen werden.
    Die Schulleitung kann diesen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne Anspruch aufRückvergütung des Mitgliederbeitrages.
    Hierzu gehören: unsportliches Verhalten, Nichtbeachten der Weisungen der Trainer/Trainingsordnung, strafbare Handlungen, Mitbeteiligung an Streitereien oder Zugehörigkeit einer gewalttätigen oder kriminellen Gruppe.

  7. Diese Beitrittserklärung ist eine Schuldanerkennung und damit ein Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs für Mitgliederbeiträge und allen internen Forderungen gegenüber dem Mitglied gemäss Ziffer 2.

  8. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Aarau, AG