Leistungen der Schule: New Legacy Aarau
Die NLA Coaching and Performance GmbH (nachfolgend: NLA GmbH) verpflichtet sich zur Ausführung von regelmäßigen Unterrichtseinheiten. Eine Lektion dauert 45–120 Minuten. Die Vereinbarung wird für die Dauer der Erstlaufzeit geschlossen und beschränkt sich auf die vereinbarten Trainingstage. Der Unterricht beschränkt sich auf die geleiteten Lektionen. Eine freie Nutzung der Trainingsfläche ist nur in Spezialfällen erlaubt und muss mit der Schulleitung abgesprochen werden. Die NLA GmbH behält sich das Recht vor, unter rechtzeitiger Vorankündigung Änderungen im Stundenplan vorzunehmen.
Preisänderungen
Preisänderungen bleiben vorbehalten. Für Seminare, Teilnahmen an nationalen und internationalen Wettkämpfen und außerordentliche Unterrichtseinheiten – wie z.B. Gasttrainer – kann die Schulleitung einen zusätzlichen Beitrag verlangen, dieser ist im Voraus zu entrichten.
Ferien und Pausierung der Mitgliedschaft
Der Beitrag ist auch für die Ferienzeiten (Feiertage kein Unterricht, Weihnachtsferien kein Unterricht, Sommerferien 2 Wochen unterrichtsfrei, ansonsten reduzierter Unterricht) geschuldet. Bei Abwesenheit des Mitglieds von über 4 Wochen kann das Mitglied den Vertrag für diese Zeit sistieren, indem er die Schulleitung schriftlich informiert. Eine nachträgliche Sistierung ist nicht möglich. Als Gründe für eine Sistierung sind Ausfälle aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wie Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft (Arztzeugnis erforderlich) oder Militärdienst legitim. Alle anderen Sistierungen müssen mindestens 4 Wochen vor der Abwesenheit mit einem schriftlichen Gesuch begründet werden. Die Schulleitung teilt dem Mitglied bis spätestens 2 Wochen vor dieser Zeitspanne mit, ob das Gesuch angenommen wird.
Unterricht
Das Mitglied hat sich an die gültige Unterrichtsordnung zu halten. Es wird von jedem Mitglied erwartet, während des Unterrichts seinen bestmöglichen Einsatz zu erbringen.
Ausrüstung
Das Mitglied hat seine eigenen Trainingsutensilien mitzunehmen. Ein Rückkauf der NLA GmbH für nicht verwendetes Trainingsmaterial (z.B. Kimono) ist nicht vorgesehen.
Versicherungsschutz
Die Versicherung ist Sache des Vertragsnehmers. Der/die Vertragsnehmer-/in bestätigt durch seine/ihre Unterschrift der Trainingsvereinbarung, ausreichend gegen Folgen von Unfall, Verletzung und Krankheit versichert zu sein.
Haftung
Die NLA GmbH haftet nicht für:
– Unfälle oder Erkrankungen des Mitglieds auch als Folge der Unterrichtseinheit
– Verluste oder Beschädigungen persönlicher Gegenstände
Vertragsperiode und Zahlungsbestimmungen
Die Laufzeit des Trainingsabonnements beginnt mit beidseitiger Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung durch den/die Vertragsnehmer-/in und das NLA. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich stillschweigend um die abgeschlossene Dauer, sofern sie nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsablauf durch den/die Vertragsnehmer-/in schriftlich gekündigt wurde. Im Übrigen wird der Austritt wirksam, sobald, sobald sämtliche finanziellen Verpflichtungen gegenüber der NLA GmbH erfüllt sind.
Bei der ersten Mahnung wird eine Gebühr von 20 CHF erhoben. Bei einer Ratenzahlung wird mit der ersten Mahnung der Restbetrag für die vereinbarte Laufzeit geschuldet. Nach spätestens 60 Tagen wird der offene Betrag an das Inkassobüro weitergeleitet.
Kann oder will ein Mitglied das Trainingsangebot nicht mehr nutzen, so besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des geleisteten Mitgliederbeitrages. Die Leistung seitens der NLA GmbH kann mit Versand der ersten Mahnung verweigert werden. Die Kündigung ist in jedem Falle schriftlich einzureichen bzw. in der Buchungssoftware selbstständig vorzunehmen.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im New Legacy Aarau ermächtigt das Mitglied nicht, das Logo oder deren Schriftzüge des New Legacy Aarau öffentlich zu verwenden. Jegliche Verwendung des Logos oder deren Schriftzüge (z.B. auf sozialen Internetplattformen) muss mit der Schulleitung abgesprochen werden. Foto- und Videoaufnahmen müssen in jedem Fall mit der Schulleitung abgesprochen werden. Die Schulleitung kann Foto- und Videoaufnahmen während des Unterrichts erstellen und diese zu Promotionszwecken öffentlich verwenden.
Kündigung seitens der Schulleitung
Die Schulleitung kann diesen Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliederbeitrages. Hierzu gehören insbesondere: unsportliches Verhalten, Nichtbeachten der Weisungen der Trainer/Trainingsordnung, Schaden des Rufs des Leistungsträgers, strafbare Handlungen, Mitbeteiligung an Streitereien oder Zugehörigkeit einer gewalttätigen oder kriminellen Gruppe. Auch im Falle eines Inkassoverfahrens kann die Schulleitung den Vertrag vorzeitig beenden.
Adressänderungen Adressänderungen des/der Vertragsnehmer-/in sind der NLA GmbH mitzuteilen.
Schuldanerkennung
Diese Trainingsvereinbarung ist eine Schuldanerkennung und damit ein Rechtsöffnungstitel im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs für Mitgliederbeiträge und allen internen Forderungen gegenüber dem Mitglied der Trainingsvereinbarung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung untersteht Schweizerischem Recht. Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten sind die Gerichte in Aarau (AG).